Instagram rollt gerade das so genannte „Branded Content Tool“ aus, mit dem Kooperationen gekennzeichnet werden können bzw. sollen. Damit wird ein nächster Schritt Richtung Transparenz im Influencer Marketing gesetzt. Aber der Reihe nach.

Wir erinnern uns: Facebook hat Ende letzten Jahres das Branded Content Tool gelauncht. Damit werden Kooperationen zwischen „Erstellern und Unternehmen“ (so bezeichnet Facebook die AkteurInnen) besser sichtbar gemacht.

Erwartungsgemäß hat Instagram bald darauf diese Funktion ebenfalls angekündigt und rollt sie derzeit aus. Das heißt dann auf deutsch „Bezahlte Partnerschaft“. Instagram begründet das so: „Die Erweiterung der Markierung „Bezahlte Partnerschaft mit“ zeigt deutlicher an, wenn zwischen einem Ersteller und einem Unternehmen eine kommerzielle Beziehung herrscht.“

Was bringt uns das? Den Unternehmen vor allem eines: Zugriff auf die Statistiken zum jeweiligen Beitrag. Eine wichtige Funktion, fließen doch viel Engagement, Zeit und auch Geld in die Pflege von Kooperationen.

Die UserInnen können das Branded Content Tool sowohl für Postings als auch für Stories verwenden. Das sieht dann so aus:

Screenshot: https://business.instagram.com/a/brandedcontentexpansion

Umgesetzt wird das Ganze recht einfach, nämlich bei der Erstellung des Beitrags unter „Erweiterte Einstellungen“. Dort kann der/die PartnerIn dann angegeben werden. Bei Instagram Stories wird die Funktion über einen Klick auf das Link-Symbol aufgerufen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung könnt ihr im Detail hier nachlesen.

Screenshot: https://business.instagram.com/a/brandedcontentexpansion

Ganz wichtig: Die Nutzung des Branded Content Tools reicht weder auf Instagram noch auf Facebook aus, um Werbung zu kennzeichnen. Hier handelt es sich lediglich um Richtlinien der Plattformen, rechtlich betrachtet reicht das noch nicht zur Kennzeichnung von Werbung. Hier muss sowohl eine eindeutige Begrifflichkeit wie „Anzeige“ oder „Werbung“ genutzt werden, als auch eine eindeutige Verbindung mit dem Beitrag vorhanden sein. Ebenso wie das Branded Content Tool auf Facebook wird auch auf Instagram der Hinweis eher abseits des Beitrags beim Nutzernamen gesetzt. Das heißt, das UserInnen erst über Umwege die Kennzeichnung entdecken. Wir empfehlen daher, eine deutliche Kennzeichnung am Beginn des Postingtexts.

Vor wenigen Tagen gab es dazu ein wegweisenden Urteil über die unzureichende Kennzeichnung mittels Hashtag #ad. Erklärend hieß es dazu: „Das Gericht urteilte, dass werbliche Instagram-Posts, auf den ersten Blick‘ erkennbar sein müssten“

Ein paar wichtige Fragen rund um das Thema haben wir im Blogbeitrag „Rechtliche Rahmenbedingungen im Influencermarketing“ gesammelt.
Auch hier wieder der Hinweis: Wir sind keine Juristinnen und können daher keine Verantwortung bzw. Gewähr für diese FAQ Liste übernehmen.

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